Umsetzung der Teststrategie an den Schulen ab 12.04.2021
Im Zuge der Sicherung des Unterrichtsbetriebes in Pandemiezeiten werden die Selbsttests an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt ab 12. April 2021 verbindlich.
Allen Personen ist der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Folgende Möglichkeiten sind zur Umsetzung der Teststrategie zwingend vorgesehen:
Durchführung eines Antigen-Selbsttests unmittelbar zum Beginn der Unterrichtsstunde in der Schule. Verwendet werden Selbsttests der Marke ANIBO Corona Antigen Nasentupfer der Firma Teda Laukoetter Technologie GmbH, ein Anleitungsvideo ist über die Internetseite der Herstellerfirma https://www.teda-medical.de/antigen-test-2 abrufbar.
Für den Test in der Schule muss zwingend eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten/Eltern vorliegen. Das Formular gibt es im Schulsekretariat und kann auf der Internetseite der Schule abgerufen werden.
Die Einverständniserklärungen gelten bis zum schriftlichen Widerruf fort.
oder
Nachweis durch eine für die Abnahme von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zuständige Stelle (z.B. Testzentrum, Apotheke, Hausarzt), der nicht länger als drei Tage zurückliegt, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
oder
Schriftliche Eidesstattliche Erklärung der Sorgeberechtigten/Eltern oder volljährigen Schüler, dass nach einem Selbsttest im häuslichen Umfeld keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Auch hier darf der Test nicht länger als drei Tage zurückliegen. Der Selbsttest kann in der Schule von den Sorgeberechtigten/Eltern oder volljährigen Schülern gegen Empfangsbestätigung abgeholt werden.
Die Regel soll die Testung bei einer für die Abnahme von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zuständigen Stelle oder in der Schule sein.
Die Tests sollen am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeder Woche jeweils für die anwesenden Lerngruppen, für die Jahrgangsstufe 12 am Montag und am Mittwoch jeweils zum Beginn der 1. Unterrichtsstunde durchgeführt werden.
Für Schüler, die keine der drei Möglichkeiten für den Nachweis erbringen können, muss die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt werden.
Liebe Eltern, liebe Schüler bitte unterstützen Sie unser gemeinsames Bemühen, den Unterricht in der Schule aufrecht zu erhalten und eine geordnete Durchführung der Abiturprüfungen 2021 sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Schmidt
Schulleiter