Nutzung privater digitaler Schülerendgeräte im Unterricht

Handreichung zur Nutzung von Schülerendgeräten und Nutzungsvereinbarung

Um den Wunsch von Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 7 zur freiwilligen Nutzung privater digitaler Endgeräte auf der “bring your own device”-Grundlage im Rahmen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen, wurde auf der 1. Gesamtkonferenz des Dr.-Frank-Gymnasiums am 21.10.2021 eine Handreichung zur Nutzung privater digitaler Schülerendgeräte beschlossen. Unter digitalen Endgeräten (BYOD) werden hierbei Tablets und Notebooks verstanden. Die Nutzungsordnung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Smartphones.

In der Handreichung sind einheitliche, verbindliche Regeln und Nutzungsbedingungen formuliert, die die Grundlage für eine Vereinbarung bilden. Der Vereinbarung müssen Schülerinnen und Schüler und gegebenenfalls deren Erziehungsberechtigte durch Unterschrift zustimmen, um ein privates digitales Endgerät im Unterricht zu nutzen.

Die damit festgelegten Regeln und Nutzungsbedingungen zwischen den Schülerinnen oder Schülern und den Lehrkräften der Schule sind bindend und bilden die Grundlage für eine für beide Seiten verantwortungsvolle und vertrauensvolle Nutzung. Eine Nutzung privater digitaler Endgeräte ist ab Klassenstufe 7 gemäß der in der Handreichung formulierten Grundsätze möglich.
Die Handreichung zur Nutzung von Schülerendgeräten und die Nutzungsvereinbarung können hier eingesehen werden. Schülerinnen und Schüler, die private digitale Endgeräte im Unterricht nutzen möchten, müssen die Vereinbarung herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben bei ihrem Klassenlehrer abgeben.